Generalprävention als Ausweisungsinteresse;
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2018

Ausländer_Pass

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass generalpräventive Erwägungen auch nach dem seit 2016 geltenden neuen Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse begründen, das der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig entgegensteht. Das gilt insbesondere dann, wenn der Ausländer seine Abschiebung durch falsche Angaben (Identitätstäuschung) verhindert hat.

LKT Rundschreiben Nr. 428/2018 [PDF-Dokument: 55 kB]

22.08.2018